Meier & Co., Spezial Etiketten
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Impressum

Meier GmbH & Co. KG
Im Mühlental 7, 58642 Iserlohn

Tel.  +49 (0) 23 74 / 9 24 60-0
Fax +49 (0) 23 74 / 9 24 60 24
info(at)etikettenmeier.de

Vertreten durch:
Schnegelsberg Verwaltungs-GmbH

Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Hermann Schnegelsberg
Dipl.- Kfm. Eberhard Schnegelsberg


Registergericht: Amtsgericht Iserlohn
Registernummer: HRA 5139

Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 308 144 982

Inhaltlich verantwortlich:
Dipl.- Kfm. Eberhard Schnegelsberg
Im Mühlental 7, 58642 Iserlohn

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für jeden uns erteilten Auftrag. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen verpflichten wir uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unseres Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auch Rechnungen oder von uns als verbindlich bezeichnete EDV-Ausdrucke gelten als schriftliche Auftragsbestätigung.
Telefonische oder mündliche Absprachen sowie Vereinbarungen mit unseren Vertretern erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Es bleibt vorbehalten, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten die Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen. Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Lieferungen

Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, unabhängig vom Ort der Versendung. Wird vom Abnehmer eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben, gehen auch die Mehrkosten zu dessen Lasten.
Soweit nicht ausdrücklich Verbindlichkeit vereinbart ist, sind unsere Lieferzeit­angaben unverbindlich. Abrufaufträge und Liefereinteilungen bedürfen in jedem Falle schriftlicher Lieferzeitvereinbarungen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte. Die zu liefernden Mengen können bis zu 10% über- oder unterschritten werden. Bei Kleinaufträgen behalten wir uns die Berechnung einer Mindestmenge bzw. Mindestkostenpauschale vor.
Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen. Etwaige Änderungswünsche des Abnehmers können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eides­stattlichen Versicherungen § 807 ZPO, das Bekanntwerden einer we­sent­lichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, sonstige Zahlungs­schwie­rig­keiten sowie Verzug des Abnehmers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen, die Erfüllung auslaufender Verträge zu verweigern sowie sicherungshalber die Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Vorauszahlungen für noch zu liefernde Waren zu verlangen. Offene Forderungen werden in diesen Fällen zur sofortigen Zahlung fällig. Rücksendungen sind in jedem Fall im voraus mit uns abzustimmen.
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten ha­ben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge un­mög­lich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadens­ersatz­an­sprüchen des Ab­neh­mers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Ein Schadens­ersatzanspruch wegen Ver­zuges oder Nichtleistung oder ein Rücktrittsrecht setzen voraus, dass der Ab­neh­mer uns eine angemessene, mindestens vierwöchige Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Auf Schadensersatz haften wir jedoch nur, so­weit uns oder unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf einen anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Abnehmer in laufende Rechnungen buchen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Abnehmer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Abnehmer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Abnehmer für den entstehenden Ausfall.
Der Abnehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Abnehmer tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Arbeitnehmer ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung so lange nicht einziehen, wie der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Wir können verlangen, dass der Abnehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Abnehmer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Abnehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Abnehmer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
Der Abnehmer tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Abnehmers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % oder innerhalb 30 Tagen netto fällig. Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und dergleichen sind wir nicht verpflichtet; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszins in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Dem Abnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Abnehmer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Müssen wir feststellen, dass nach Vertragsabschluss sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abnehmers erheblich verschlechtern und dadurch eine erhebliche Gefährdung unseres Vergütungsanspruches eintritt, so sind wir berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Abnehmer unserem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Gewährleistung und Haftung

Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, jedenfalls aber vor dem Einbau, der Weiterverarbeitung oder der Weiterveräußerung unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich geltend zu machen.
Für unsere Lieferung und Leistungen übernehmen wir nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:
a)
aa) Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf, wobei wir in jedem Falle über die beanstandete Ware nach unserem Ermessen frei verfügen können. Ein Recht des Abnehmers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises besteht nur, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen können oder fehlgeschlagen sind. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung jedoch auf den Schaden begrenzt ist, vor dessen Eintritt unsere Zusicherung den Abnehmer schützen sollte. Weitergehende Ansprüche sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.
bb) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand oder zum Verwendungszweck (z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar: sie sind nur Richtwerte. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich, im Einzelnen als solche bezeichnet und im Falle des Kaufs nach Muster, Eigenschaften des freigegebenen Musters sind.
Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, keine Ansprüche des Abnehmers.
Handelsübliche Abweichungen (z.B. in Qualität, Farbe, Stärke, Gewicht, Ausrüstung oder Musterung) bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
cc) Soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.
b)
Unbeschadet sonstiger Haftungsbeschränkung in diesen Bedingungen haften wir für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB) nur, soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den nach dem Vertragszweck vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dabei können wir verlangen, dass nach Treu und Glauben auch Art, Umfang und Dauer der Geschäftsbeziehung sowie der Stückwert unserer Ware angemessen berücksichtigt werden. Diese Haftungs­reglung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und für die Durch­führung von Versuchen. Der Abnehmer ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung unserer Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck zu überprüfen. Unsere Haftung für Personen- und Sachschäden nach den Bestimm­ungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Ferner unberührt von den obigen Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Reglungen zur Beweislast.
c)
Bestellungsgemäß gelieferte oder bereitgestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung: wir sind dann berechtigt, bei der Gutschrift einen Abzug von mindestens 5 % des Rechnungswertes für die Kosten der Wiedereinlagerung zu machen. Voraussetzung für die Gutschrift ist stets, dass sich die Ware in einwandfreiem verkaufsfähigem Zustand befindet.

8. Abweichende Vereinbarungen

Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in diesem Fall wirksam.

9. Datenverarbeitung / Bundesdatenschutz

Wir sind gemäß § 22 ff BDSG berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu über­arbeiten und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit davon Kenntnis gemäß § 26 Abs. 1 BDSG.

10. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der EINHEITLICHEN KAUFGESETZE und sonstiger internationaler Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Iserlohn, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist oder keinen eigenen inländischen Gerichtstand hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, die Hilfe jedes anderen zuständigen Gerichts in Anspruch zu nehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Meier GmbH & Co. KG
(Stand April 2017)

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